Wie Einzelunternehmer in Serbien eine steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung erhalten

1/12/2026
Wie Einzelunternehmer in Serbien eine steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung erhalten

Allgemeine Informationen zur Bescheinigung und zum Antragsverfahren

Die Bescheinigung, dass Ihr Einzelunternehmen in Serbien steuerlich ansässig ist (Potvrda o rezidentnosti), ist für die Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen erforderlich. Meistens wird sie von Geschäftspartnern aus den Ländern der Europäischen Union und Armenien angefordert. Dieses Dokument bestätigt, dass Sie Ihre Steuern in Serbien entrichten, was Ihren Partner von der Einbehaltung der Quellensteuer in seinem Land befreit.

Es ist wichtig zu wissen, dass diese Bescheinigung nicht online über die Portale der staatlichen Dienste erhalten werden kann. Das Verfahren erfordert einen persönlichen Besuch beim Finanzamt. Sie müssen sich an die Zweigstelle wenden, die für die juristische Adresse Ihres Unternehmens zuständig ist.

Adressen der Finanzämter in Belgrad und Novi Sad

StadtAdresseZuständigkeitsbereicheÖffnungszeiten
BelgradZeleni Venac 16Stari Grad, Rakovica, Savski Venac, VračarMo-Fr 08:05 - 14:30
BelgradCara Dušana 145, ZemunNovi BeogradMo-Fr 07:30 - 14:30
Novi SadBulevar Mihajla Pupina 14Bački Petrovac, Žabalj, Srbobran i VrbasMo-Fr 08:00 - 14:30

Die Wahl der richtigen Zweigstelle des Finanzamtes hängt von dem Bezirk ab, in dem Ihr Einzelunternehmen registriert ist. Nachfolgend finden Sie die Adressen und Zuständigkeitsbereiche für die größten Städte. Sollte Ihr Bezirk nicht in der Liste aufgeführt sein, können Sie die zuständige Zweigstelle auf der offiziellen Website der serbischen Steuerverwaltung finden.

Adressen der Finanzämter in Belgrad und Novi Sad
Adressen der Finanzämter in Belgrad und Novi Sad

Wichtige Bedingungen und Einschränkungen

Vor der Antragstellung müssen einige wichtige Punkte berücksichtigt werden, die die Entscheidung über die Ausstellung der Bescheinigung beeinflussen können. Die Nichteinhaltung dieser Regeln kann zur Ablehnung des Antrags führen.

  • Die Bescheinigung wird für ein bestimmtes Land ausgestellt. Wenn Sie eine Bestätigung für mehrere Länder benötigen, müssen Sie für jedes Land einen separaten Antrag stellen. Vergewissern Sie sich, dass Serbien mit dem Land Ihres Geschäftspartners ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat.
  • Zeitraum seit der Registrierung des Einzelunternehmens. Wenn Sie Ihr Einzelunternehmen vor weniger als 6 Monaten gegründet haben, kann die Ausstellung der Bescheinigung verweigert werden. Es wird empfohlen, den Ablauf dieser Frist abzuwarten.
  • Aktivitätsstatus des Einzelunternehmens. Wenn Sie die Bescheinigung für das laufende Jahr beantragen, darf Ihr Einzelunternehmen in diesem Jahr nicht „ruhend“ sein (Status „mirovanje“). Ein Verstoß gegen diese Regel kann zu Problemen bei der Erlangung der Ansässigkeitsbescheinigung im folgenden Jahr führen.
Wichtige Bedingungen und Einschränkungen
Wichtige Bedingungen und Einschränkungen

Erforderliche Dokumente für die Antragstellung

Für die Beantragung der steuerlichen Ansässigkeitsbescheinigung müssen Sie ein kleines Paket von Dokumenten vorbereiten. Das Antragsformular wird in der Regel direkt beim Finanzamt ausgehändigt.

  • Ausgefülltes Antragsformular (Izjava).
  • Beleg über die Zahlung der staatlichen Gebühr. Derzeit beträgt die Gebühr für das Finanzamt im Bezirk Stari Grad 6.210 RSD.
  • Auszug aus dem Unternehmensregister über die Geschäftsregistrierung (Izvod o registraciji biznisa von der APR).
Erforderliche Dokumente für die Antragstellung
Erforderliche Dokumente für die Antragstellung

Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Erhalt der Bescheinigung

Das Verfahren zum Erhalt der Bescheinigung besteht aus mehreren aufeinanderfolgenden Schritten und dauert etwa zwei Wochen.

  1. Besuch beim Finanzamt. Gehen Sie zu Ihrer Zweigstelle und wenden Sie sich mit dem Satz an einen Mitarbeiter: „Molim potvrda o rezidentnosti za preduzetnika, izbegavanje dvostrukog oporezivanja“. Man wird Ihnen das Antragsformular (Izjava) aushändigen.
  1. Ausfüllen des Formulars. Tragen Sie die folgenden Daten aus Ihrem Registrierungsbescheid (von der APR) in das Formular ein: vollständiger Name des Einzelunternehmens, Steuer-ID (PIB), Registernummer (Matični broj), juristische Adresse, Postleitzahl (Poštanski broj), Ihre Kontakttelefonnummer und den Namen des Landes, für das die Bescheinigung beantragt wird. Unterschreiben Sie unten rechts.
  1. Zahlung der Gebühr. Die Zahlungsdetails sind auf dem Formular selbst angegeben. Sie können die Gebühr in der nächsten Wechselstube (menjačnica) oder Bank bezahlen.
  1. Einreichung der Unterlagen. Gehen Sie zurück zum Finanzamt und übergeben Sie dem Beamten den ausgefüllten Antrag, den Zahlungsbeleg und den Registerauszug. Im Gegenzug erhalten Sie einen kleinen Zettel mit einer Nummer und einem Stempel – dies ist Ihr Abholschein für das fertige Dokument.
  1. Erhalt der Bescheinigung. Sie müssen nach 10 Arbeitstagen zurückkehren, um die fertige Bescheinigung abzuholen. In Belgrad (für die Bezirke Stari Grad, Rakovica, Savski Venac, Vračar) werden die Dokumente nach 13:00 Uhr im Büro links die Treppe hinauf ausgehändigt. In Novi Sad – im 3. Stock, Büro 17. Zeigen Sie den Abholschein vor und sagen Sie: „Dobiti potvrda o rezidentnosti za preduzetnika“, unterschreiben Sie anschließend und nehmen Sie das Dokument entgegen.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Erhalt der Bescheinigung
Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Erhalt der Bescheinigung

Wie das fertige Dokument aussieht

Die fertige steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung ist ein offizielles Dokument, das in zwei Sprachen verfasst ist – Serbisch und Englisch. Dies macht es praktisch, sie ausländischen Partnern ohne zusätzliche Übersetzung vorzulegen.

Auf der Bescheinigung wird auch angegeben, auf der Grundlage welches zwischenstaatlichen Doppelbesteuerungsabkommens sie ausgestellt wurde und für welches Land sie bestimmt ist. Dieses Dokument ist die offizielle Bestätigung Ihres Steuerstatus in Serbien.

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